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Wahlen


Folgende Wahlen finden im Jahr 2024 statt:

am 09. Juni 2024
Wahl zum 10. Europäischen Parlament
Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Mülsen
Wahl des Kreistages des Landkreises Zwickau

am 01. September 2024
Wahl zum 8. Sächsischen Landtag

Dafür suchen wir dringend Wahlhelfer!

>>> weitere Infos und Anmeldung hier

 

Europawahl am 09.06.2024

https://www.landkreis-zwickau.de/download/politik/Bekanntmachung_Europawahl2024_Unionsbuerger_10_01_2024.pdf

Am Sonntag, dem 09.06.2024, findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Die Europawahl ist in der Gemeinde Mülsen organisatorisch mit den Kommunalwahlen verbunden.

Wahlberechtigt für die Europawahl ist jeder Unionsbürger mit einer Wohnung in Deutschland, der am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebt,
  • nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der   Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Um als Unionsbürger in Deutschland wählen zu können, muss dieser bei der Gemeindebehörde seines deutschen Wohnortes in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein.

  • Wer bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen hat, ist automatisch im Wählerverzeichnis seines Wohnortes eingetragen und braucht keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen.
  • Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens 19. Mai 2024 bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Das Antragsformular und Merkblatt erhalten Sie im Bürgerservice der Gemeinde Mülsen oder im Internet unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

 

Kommunalwahl am 09.06.2024

Die regelmäßigen Wahlen zu den Stadt- bzw. Gemeinderäten, Kreistagen und Ortschaftsräten finden alle fünf Jahre zwischen dem 01.04. und dem 30.06. statt. So findet die diesjährige Kommunalwahl gemeinsam mit der Wahl zum Europäischen Parlament am Sonntag, dem 09.06.2024, statt.

Die Kommunalwahlen umfassen:

  • die Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Mülsen und
  • die Wahl zum Kreistag des Landkreises Zwickau.

Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Gemeinderat am 09.06.2024 vom 27.01.2024 im Mülsengrund-Kurier

Rechtsgrundlagen
Kommunalwahlgesetz (KomWG)
Sächsische Kommunalwahlordnung (SächsKomWO)

Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen können frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Durchführung der Wahl und müssen spätestens am 4. April 2024, 18:00 Uhr, bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden.

Vordrucke für das Wahlvorschlagsverfahren erhalten Sie in der Gemeinde Mülsen, St. Jacober Hauptstraße 128, 08132 Mülsen, bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Kristin Bößneck - Zimmer 105 oder bei der stellvertretenden Vorsitzenden Doreen Lindner - Zimmer 103 während der allgemeinen Öffnungszeiten.

Über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Gemeindewahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung. Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzung werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Wahlvorschläge einer Partei oder Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlages nicht

  • im Sächsischen Landtag oder
  • seit der letzten Gemeinderatswahl im Gemeinderat der Gemeinde Mülsen

vertreten sind, benötigen mindestens 80 Unterstützungsunterschriften.

Das dafür erforderliche Unterstützungsverzeichnis für einen Wahlvorschlag wird vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses jeweils unverzüglich nach dessen Einreichung bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (04.04.2024, 18:00 Uhr) in der Gemeinde Mülsen, St. Jacober Hauptstraße 128, 08132 Mülsen, Bürgerservice, Zimmer 102, ausgelegt. Die Unterstützungsunterschriften sind dort vor Ort von den Wahlberechtigten zu den allgemeinen Öffnungszeiten zu leisten.

Hinweis: Ein Wahlberechtigter darf nicht mehrere Wahlvorschläge für dieselbe Wahl unterstützen. Zudem darf er keinen Wahlvorschlag unterstützen, indem er selbst als Bewerber benannt ist.

Informationen zur Kreistagswahl finden Sie unter https://www.landkreis-zwickau.de/wahl-des-kreistages-2024

 

Landtagswahl am 01.09.2024

Seit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 und der Neubildung des Landes Sachsen finden in Sachsen Landtagswahlen statt. Die Wahl zum 1. Sächsischen Landtag wurde am 14. Oktober 1990 durchgeführt.

Am 1. September 2024 wird der 8. Sächsische Landtag gewählt.

Informationen zu den Landtagswahlen in Sachsen erhalten Sie unter https://wahlen.sachsen.de/landtagswahl-2024.html

Rechtsgrundlagen:
Sächsisches Wahlgesetz (SächsWahlG)
Landeswahlordnung (LWO)

Kontakt

Gemeinde Mülsen
St. Jacober Hauptstraße 128
08132 Mülsen

Tel.: 037601 / 500 - 0
Fax: 037601 / 500 - 50
E-Mail: info@muelsen.de

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