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Familienpass

Stand: Februar 2026

Der Familienpass des Freistaates Sachsen

Wer erhält einen Familienpass?
Den Sächsischen Familienpass erhalten

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Wo erhält man den Familienpass?
Die jeweils zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung stellt den Sächsi­schen Familienpass aus. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf einen Familienpass.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?
Der antragstellende Elternteil legt einen Nachweis über den Wohnsitz in Sachsen (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Bescheinigung, aus der sich der Wohn­sitz ergibt), eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldbe­rechtigenden Kinder und gegebenenfalls einen Schwerbehindertenausweis vor.

Wie lange gilt der Familienpass?
Die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung legt die Geltungsdauer fest und ver­merkt diese im Familienpass. Der Familienpass gilt grundsätzlich für ein Kalenderjahr. Sind alle Kinder, für die Eltern Kindergeld erhalten, unter 18 Jahre alt, kann der Familienpass sogar bis zum Ende des übernächsten Jahres ausge­stellt werden. Vollendet jedoch ein Kind das 18. Lebensjahr innerhalb des ersten Geltungsjahres, muss der Familienpass im nächsten Kalenderjahr neu beantragt werden.

Was kann man mit dem Familienpass unternehmen?
Inhaber des Familienpasses sind die Eltern. Sie sind berechtigt, gemeinsam mit den eingetragenen Kindern (oder auch nur mit einem eingetragenen Kind) die im Faltblatt des Freistaates Sachsen genannten Einrichtungen kostenlos zu besu­chen. Für Eltern ohne ein eingetragenes Kind oder für ein eingetragenes (auch volljähriges) Kind ohne begleitenden Elternteil gilt der kostenlose Eintritt nicht, da der Familienpass besonders das gemeinsame Erleben der Eltern mit ihren Kindern unterstützt.

Quelle: www.familie.sachsen.de/familienpass

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen des Bürgerservice der Gemeinde Mülsen unter den Rufnummern 037601 500-47, -48 und -49 gern zur Verfügung.

Für die Ausstellung des Familienpasses buchen Sie bitte online oder telefonisch unter den o. g. Rufnummern einen Termin.

Im Rahmen der Beantragung erhalten Sie auch das Faltblatt mit den Einrichtungen, für die der Familienpass Anwendung findet.


Familieninitiative des Landkreises Zwickau

Inhaber des Familienpasses des Freistaates Sachsen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau erhalten bei den Bürgerservicestellen des Landratsamtes für jedes zu berücksichtigende Familienmitglied drei Gutscheine im Rahmen der vom Landratsamt Zwickau ins Leben gerufenen Familieninitiative. Sie ermöglichen den kostenlosen oder ermäßigten Eintritt in kommunalen und privaten Freizeiteinrichtungen des Landkreises. Die Gültigkeit ist jeweils auf das aktuelle Ausgabejahr begrenzt.

Zu den Partnern der Familieninitiative gehören u. a. Ausstellungen und Museen, Bäder und Sportstätten, Schlösser, Führungen und Veranstaltungen, Tierparks und Büchereien. Die aktuelle Übersicht finden Sie auf der Homepage des Landkreises Zwickau unter www.landkreis-zwickau.de, Stichwort Familieninitiative.