Personalausweis und Reisepass
Stand: Februar 2026
Gebührenanpassung des Personalausweises
Die Gebühren für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion wurden mit Wirksamkeit ab 07.02.2026 bundeseinheitlich wie folgend festgelegt:
- für Personen unter 24 Jahre 27,60 €
- für Personen ab 24 Jahre 46,00 €
[Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)]
Informationen zur Ausweispflicht
§ 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
„Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind …“
Wir möchten in diesem Sinne alle Jugendlichen, die im Jahr 2010 geboren sind und damit 2026 das 16. Lebensjahr vollenden bzw. bereits vollendet haben, informieren, dass sie ab diesem Zeitpunkt der Ausweispflicht unterliegen und ein gültiges Personaldokument besitzen müssen.
Sie haben die Möglichkeit im Bürgerservice der Gemeinde Mülsen einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Erforderlich dazu ist die persönliche Vorsprache, die Vorlage der Geburtsurkunde im Original sowie eines digitalen Passfotos. Wir weisen darauf hin, dass Jugendliche, die noch keine 16 Jahre alt sind, das Dokument nur zusammen mit mindestens einem Sorgeberechtigten (bei zwei Sorgeberechtigten besteht die Möglichkeit einer Einverständniserklärung) beantragen können. Der Personalausweis oder Reisepass ist sechs Jahre gültig und kostet aktuell 27,60 EUR bzw. 37,50 EUR. Die Begleichung der Gebühr ist mit Antragstellung fällig und kann in bar oder per Karte beglichen werden.
Bitte beachten Sie die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei von ca. 3 Wochen und planen Sie diese beim Zeitpunkt der Beantragung mit ein.
16-jährige Jugendliche, die bereits im Besitz eines Dokumentes sind, bitten wir um Kontrolle der Gültigkeit.
Die Bürger der Gemeinde Mülsen, die im Jahr 2016 bzw. 2021 ein Ausweisdokument beantragt haben, bitten wir ebenfalls um Überprüfung der Gültigkeit Ihrer Dokumente.
Ist man vorsätzlich nicht im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass), stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarngeld oder Bußgeld geahndet werden.
Hinweis in eigener Sache:
Die Gemeinde Mülsen verfügt über ein Foto-Selbstbedienungsterminal im Foyer des Verwaltungszentrums. Möchten Sie diesen Service in Anspruch nehmen, bitten wir Sie ca. 10 Minuten vor Ihrem eigentlichen Termin zur Beantragung das Foto eigenständig aufzunehmen. Es fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 Euro an.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine Fotoaufnahme von Personen unter 1,20 m aus technischen Gründen nicht möglich ist; bitte nutzen Sie als Alternativlösung einen externen Fotodienstleister.
Für die Beantragung von Dokumenten buchen Sie bitte online oder telefonisch unter 037601 500-0/-47/-48/-49 einen Termin.