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Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

Stand: Februar 2026

Informationen zur Wehrerfassung
nach dem neuen Wehrdienst-Modernisierungsgesetz – WDModG

Im Dezember des vergangenen Jahres wurde das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz – WDModG) vom Bundestag beschlossen und ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten.

Das Gesetz führt die Wehrerfassung für alle 18-jährigen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wieder ein. Alle jungen Menschen erhalten nach ihrem 18. Geburtstag eine Aufforderung zur Erklärung der Bereitschaft und Fähigkeit zur Ableistung des Wehrdienstes.

Die Bereitschaftserklärung ist mittels eines zur Verfügung gestellten Online-Fragebogens oder schriftlich abzugeben. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend. Frauen können den Fragebogen freiwillig beantworten.

Beginnend ab 2026 müssen alle Männer, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind, nach Eintritt der Volljährigkeit zur Musterung.

Das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr wurde mit Inkrafttreten des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes abgeschafft. Im Melderegister der Gemeinde Mülsen eingetragene Widersprüche verlieren zum 01.01.2026 ihre Gültigkeit und sind zu löschen.

Die Datenerfassung zum Zweck der Wehrerfassung erfolgt künftig im automatisierten Abrufverfahren nach den §§ 34a und 38 des Bundesmeldegesetzes (BMG).