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Hundesteuer

Satzung der Gemeinde Mülsen über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

I. Anmeldung eines Hundes

wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb von zwei Wochen ... der Gemeinde Mülsen anzuzeigen (§ 13 Abs. 1 der o.g. Hundesteuersatzung)

wo?

Gemeinde Mülsen
Steuerverwaltung
St. Jacober Hauptstraße 128
08132 Mülsen
 
Öffnungszeiten:
Montag: 07:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
 
Telefonnummer:   
037601/50033   
037601/50034
 
Mitzubringen:

  • Rassenachweis (z.B. Impfausweis)
  • bei Umzug, den Nachweis über die Abmeldung des Hundes im ehemaligen Wohnort

Bei der Anmeldung in der Gemeinde erhalten Sie eine Hundemarke.

Formular zur Anmeldung eines Hundes

II. Abmeldung eines Hundes

das Ende der Hundehaltung ist der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen (§ 13 Abs. 2 der o.g. Hundesteuersatzung)

wo?

Gemeinde Mülsen
Steuerverwaltung
St. Jacober Hauptstraße 128
08132 Mülsen 

Öffnungszeiten:
Montag: 07:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
 
Telefonnummer:
037601/50033
037601/50034
 
Mitzubringen:

  • Hundesteuermarke
  • tierärztliche Bescheinigung (falls vorhanden)

Formular zur Abmeldung eines Hundes

III. Verlust der Hundesteuermarke

Der Verlust der Hundesteuermarke ist sofort gegenüber der Gemeinde anzuzeigen. Gegen eine Gebühr von 50,00 EUR wird eine Ersatzmarke ausgehändigt. (§ 14 Abs. 4 der o.g. Hundesteuersatzung)

wo?

Gemeindeverwaltung Mülsen
Steuerverwaltung
St. Jacober Hauptstraße 128
08132 Mülsen

Öffnungszeiten:
Montag: 07:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

Telefonnummer:
037601/50033
037601/50034

Formular zur Verlustanzeige

IV. Hundesteuermarke ist unbrauchbar geworden

Der Hundehalter muss die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses und des umfriedeten Grundbesitzes, laufenden Hunde mit einer gültigen, sichtbar angebrachten und identifizierbaren Hundesteuermarke versehen. Für eine unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke wird gegen Rückgabe dieser, eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 EUR ausgehändigt. (§ 14 Abs. 2 der o.g. Hundesteuersatzung)

wo?

Gemeinde Mülsen
Steuerverwaltung
St. Jacober Hauptstraße 128
08132 Mülsen

Öffnungszeiten:
Montag: 07:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
 
Ansprechpartner:
037601/50033
037601/50034

Kontakt

Gemeinde Mülsen
St. Jacober Hauptstraße 128
08132 Mülsen

Tel.: 037601 / 500 - 0
Fax: 037601 / 500 - 50
E-Mail: info@muelsen.de

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