Hundesteuer
Satzung der Gemeinde Mülsen über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
I. Anmeldung eines Hundes
wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb von zwei Wochen ... der Gemeinde Mülsen anzuzeigen (§ 13 Abs. 1 der o.g. Hundesteuersatzung)
wo?
Gemeinde Mülsen
Steuerverwaltung
St. Jacober Hauptstraße 128
08132 Mülsen
Öffnungszeiten:
Montag: 07:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Telefonnummer:
037601/50033
037601/50034
Mitzubringen:
- Rassenachweis (z.B. Impfausweis)
- bei Umzug, den Nachweis über die Abmeldung des Hundes im ehemaligen Wohnort
Bei der Anmeldung in der Gemeinde erhalten Sie eine Hundemarke.
Formular zur Anmeldung eines Hundes
II. Abmeldung eines Hundes
das Ende der Hundehaltung ist der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen (§ 13 Abs. 2 der o.g. Hundesteuersatzung)
wo?
Gemeinde Mülsen
Steuerverwaltung
St. Jacober Hauptstraße 128
08132 Mülsen
Öffnungszeiten:
Montag: 07:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Telefonnummer:
037601/50033
037601/50034
Mitzubringen:
- Hundesteuermarke
- tierärztliche Bescheinigung (falls vorhanden)
Formular zur Abmeldung eines Hundes
III. Verlust der Hundesteuermarke
Der Verlust der Hundesteuermarke ist sofort gegenüber der Gemeinde anzuzeigen. Gegen eine Gebühr von 50,00 EUR wird eine Ersatzmarke ausgehändigt. (§ 14 Abs. 4 der o.g. Hundesteuersatzung)
wo?
Gemeindeverwaltung Mülsen
Steuerverwaltung
St. Jacober Hauptstraße 128
08132 Mülsen
Öffnungszeiten:
Montag: 07:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Telefonnummer:
037601/50033
037601/50034
Formular zur Verlustanzeige
IV. Hundesteuermarke ist unbrauchbar geworden
Der Hundehalter muss die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses und des umfriedeten Grundbesitzes, laufenden Hunde mit einer gültigen, sichtbar angebrachten und identifizierbaren Hundesteuermarke versehen. Für eine unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke wird gegen Rückgabe dieser, eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 EUR ausgehändigt. (§ 14 Abs. 2 der o.g. Hundesteuersatzung)
wo?
Gemeinde Mülsen
Steuerverwaltung
St. Jacober Hauptstraße 128
08132 Mülsen
Öffnungszeiten:
Montag: 07:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Ansprechpartner:
037601/50033
037601/50034